Gemeindeamt
Söding-Sankt Johann
8561 Packerstraße 181a
03137- 6130
03137 - 6130 - 90
gde@ soeding-st-johann.gv.at
Amtsstunden Gemeindeamt
Mo. Mi. Do. Fr. von 08:00 - 12:00
Mi. von 15:00 - 18:00
Dienstags kein Parteienverkehr!
in unserer schönen Gemeinde
Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Söding-Sankt Johann besteht aus 5 Mitgliedern, die mehrmals im Jahr bei nicht öffentlichen Sitzungen in ihren Kompetenzbereich fallende Entscheidungen treffen.
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, dem 1. Vizebürgermeister, dem 2. Vizebürgermeister, dem Gemeindekassier sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Vorsitzender des Gemeindevorstandes ist der Bürgermeister. Der Gemeindevorstand setzt sich derzeit aus folgenden Personen zusammen:
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen und ist für seine Tätigkeit dem Gemeinderat (= oberstes Organ der Gemeinde) verantwortlich. Der Bürgermeister wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zu Beginn jeder neuen Wahlperiode gewählt. Auch wenn das Amt des Bürgermeisters während einer Wahlperiode freigeworden ist, wählt der Gemeinderat den neuen Bürgermeister. Der Bürgermeister besorgt die behördlichen Aufgaben der Gemeinde und zwar im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und Landes.
Obwohl er nicht das höchste Organ der Gemeinde ist, ragt er in der Öffentlichkeit gegenüber den anderen Organen heraus. Er vertritt die Gemeinde nach außen und ist für die Vollziehung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches verantwortlich. Der Bürgermeister ist auch jenes Organ, das die Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes zu vollziehen hat. Für die Führung und Überwachung der Geschäfte und für die Vollziehung der Beschlüsse und Gesetze ist ihm als Hilfsorgan das Gemeindeamt zur Seite gestellt. Amtsleitern und Bediensteten kann er im Rahmen der Gesetze Weisungen erteilen.
Adresse:
8561 Packerstraße 201
Partei:
VP
Die Vizebürgermeister haben den Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung oder seines vorzeitigen Ausscheidens in der Reihenfolge ihrer Wahl zu vertreten. Die Vorschriften für den Bürgermeister gelten für die Dauer der Vertretung auch für seinen Vertreter.
Adresse:
8561 Panoramaweg 14
Partei:
SP
Adresse:
8561 Köpplingberg 124
Partei:
VP
Der Gemeindekassier (Finanzreferent) ist sowohl Mitglied des Gemeinderates als auch Mitglied des Gemeindevorstandes. Die Vereinigung seiner Funktion mit einer anderen Vorstandsfunktion (zB Vizebürgermeister) oder der Bürgermeisterfunktion ist nicht zulässig. Ihm obliegt die Finanzverwaltung der Gemeinde und er ist für seine Tätigkeit dem Gemeinderat verantwortlich. Der Gemeindekassier hat die ordnungsgemäße laufende Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben durch die Kassen- und Buchhaltungsbediensteten zu veranlassen und zu überwachen. Gemäß dem Gegenzeichnungsprinzip ist der Gemeindekassier nicht gleichzeitig Anordnungsbefugter, sondern nur Vollzugsbeauftragter (die Anordnungsbefugnis liegt beim Bürgermeister). Er ist somit rein für die rechtzeitige Leistung der angeordneten Ausgaben und die rechtzeitige Einbringung der angeordneten Einnahmen verantwortlich.
Gemeindekassier und Bürgermeister können über Konten und Sparbücher der Gemeinde nur gemeinsam verfügen. Sie können mit diesen Befugnissen jedoch schriftlich jeweils unterschiedliche Gemeindebedienstete ermächtigen. Der Gemeindekassier (Finanzreferent) wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zu Beginn jeder neuen Wahlperiode gewählt. Auch wenn das Amt des Gemeindekassiers während einer Wahlperiode freigeworden ist, wählt der Gemeinderat den neuen Gemeindekassier.
Adresse:
8561 Stallhofnerstraße 72
Partei:
VP