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Gemeindeamt
Söding-Sankt Johann

8561 Packerstraße 181a 
03137- 6130 
03137 - 6130 - 90 
gde@remove-this.soeding-st-johann.gv.at 

Amtsstunden Gemeindeamt
Mo. Mi. Do. Fr. von 08:00 - 12:00
Mi. von 15:00 - 18:00

Dienstags kein Parteienverkehr!

Herzlich Willkommen

in unserer schönen Gemeinde

Hundeabgabe

 

1. WAS IST DIE HUNDEABGABE?
Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).

 

Zuständige Stelle:
Die Abgabe muss immer in der Gemeinde geleistet werden, in der der/die HundehalterIn wohnt.

 

2. HÖHE UND INTERVALL
Die Hundeabgabe pro Jahr beträgt:

·          60 Euro für den ersten Hund
·          60 Euro für jeden weiteren Hund
·          30 Euro für Wach- und Nutzhunde
·          Erhöhte Abgabe: Ist gemäß § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes ein Hundekundenachweis erforderlich und wird dieser nicht beigebracht, erhöht sich die Hundeabgabe um das Doppelte.

Begünstigung oder Befreiung: In bestimmten Fällen gilt ein reduzierter Beitrag oder eine Befreiung von der Abgabe (z. B. Diensthunde oder Blindenhunde).

 

Fälligkeit der Abgabe

 ·          Für bereits gemeldete Hunde: HundehalterInnen müssen die Hundeabgabe bis zum 15. April des Jahres entrichten. Sollten Sie bis zum 15. April nicht mehr HalterIn des Hundes sein (Ableben, Weitergabe etc.), entfällt in diesem Jahr die Abgabepflicht für den Hund.

 ·          Für neu erworbene Hunde: Erwerben Sie Ihren Hund während des Jahres, so haben Sie vier Wochen Zeit, den Hund in Leoben anzumelden. Danach wird der anteilige Beitrag der Hundeabgabe berechnet. Haben Sie den Hund nachweislich nach dem 30. September eines Jahres erworben, ist für das laufende Kalenderjahr keine Hundeabgabe fällig.

  

ABMELDUNG
Sie sind verpflichtet, das Ende einer Hundehaltung sowie eine allfällige neue Hundehalterin/ einen neuen Hundehalter innerhalb von vier Wochen zu melden. Dies gilt auch, wenn Sie als HundehalterIn Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen. Verwenden Sie dazu das Abmeldeformular.

  

3. SO LEISTEN SIE DIE ABGABE

·          Füllen Sie die Anmeldung aus.
·          Übermitteln Sie die Anmeldung und die weiteren erforderlichen Dokumente per E-Mail an gde@soeding-st-johann.gv.at oder persönlich an das Gemeindeamt oder die Bürgerservicestelle.
·          Die Zahlung erfolgt jährlich und kann bar im Gemeindeamt oder mittels Überweisung beglichen werden.

  

4. NÖTIGE DOKUMENTE

 ·          ausgefüllte Anmeldung inkl. Angabe der Mikrochip-Nummer Ihres Hundes
·          Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 33b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
·          wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)

 

Formulare: